1. März 2010
Seit Bildung der rot-roten Landesregierung gibt es im Landesverband Diskussionen darüber, ob ich als Minister nicht besser mein Landtagsmandat zurückgeben sollte. Voraussichtlich wir sich damit auch der Landesparteitag am 13./14. März beschäftigen. Es gibt gute Argumente sowohl dafür als auch dagegen. Ich habe verschiedentlich darauf verwiesen, dass mir die Verankerung in der Landtagsfraktion der LINKEN für die Ausübung des Ministeramtes wichtig erscheint. Ferner ist mir auch das Votum der Wähler, die mich mit einem Direktmandat im Wahlkreis bedacht haben, nicht gleichgültig. Nicht zuletzt hat sich die Kreisorganisation der Barnimer LINKEN mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, dass ich mein Landtagsmandat weiter wahrnehme.
Ein Interview meiner Kollegin Margitta Mächtig, dass am 27. 2. im "Neues Deutschland" veröffentlicht wurde, fasst die Argumente zusammen. Es hat folgenden Wortlaut:
ND: Beim Landesparteitag Ende der kommenden Woche soll es bei der LINKEN
auch um die Trennung von Amt und Mandat für die Minister gehen. Sie, Frau
Mächtig, kommen aus dem Kreisverband Barnim, der Wirtschaftsminister Ralf
Christoffers auffordert, sein Wahlkreisbüro vor Ort sicherzustellen, das heißt, sein
Mandat nicht zurückzugeben. Widersprechen Sie da nicht der Landespartei?
Mächtig: Sicher nicht, weil es in der Landespartei, auch wenn dies einige immer wieder
anders darstellen, keine Beschlusslage und auch keine übereinstimmenden Auffassungen gab und gibt. Dieses Thema war bekanntlich nicht auf der Tagesordnung der LINKEN in Brandenburg. Sich jetzt auf Diskussionen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu beziehen, ersetzt die eigene Diskussion nicht.
Der Landesvorsitzende Nord hat sich da klar geäußert.
Wenn Thomas Nord sagte, es gehöre für ihn zum Selbstverständnis seiner Partei, dass
Mitglieder der Regierung nicht zugleich Mitglieder des Parlaments sein sollten, so ist das
nicht Ergebnis eines Diskussionsprozesses, sondern seine Auffassung.
Andere LINKE-Landesverbände haben sich für die Trennung von Amt und Mandat
entschieden.
Das ist in Ordnung so, wenn die Regelung steht, bevor sich Gewählte entscheiden, ein Amt in einer Regierung aufzunehmen oder Minister zu werden. Dann kann jeder für sich
abwägen, was ihr oder ihm wichtiger ist. Wir haben doch das Problem, dass die LINKE in erster Linie durch die Wahlkreisbüros wahrgenommen wird und als Kontaktpartner für die Bürgerinnen und Bürger auftritt. Das muss auch nach Wahlen gelten, wenn uns Glaubwürdigkeit wichtig ist.
Warum sollten die Minister der LINKEN in Brandenburg ihre Mandate behalten?
Das Prinzip der Trennung von Amt und Mandat ist von den Grünen in die politische Debatte eingeführt worden, aber in einem anderen Zusammenhang. Dort ging es darum, dass Mitglieder, die ein herausgehobenes Amt innerhalb der Partei ausüben,
nicht zeitgleich herausgehobene Stellungen in den parlamentarischen Vertretungen einnehmen sollen.
In diesem Sachzusammenhang diskutiert die LINKE dies gar nicht. Ich habe mit der Forderung der Rückgabe der Mandate durch die Partei auch deshalb ein Problem, weil eine Partei, deren Mitgliedschaft geringer ist als die Anzahl der Bürgerinnen und
Bürger, die die Betroffenen gewählt haben, das Ignorieren dieses konkreten Wahlergebnisses fordert. Denn die Wählerinnen und Wähler haben zwischen mehreren Kandidatinnen und Kandidaten gewählt und sich entschieden, wer ihre Interessen im
Landesparlament durchsetzen soll. Damit geht es um die verfassungsmäßig uneingeschränkte Wahrnehmung des Mandats.
Anschließend zu erklären, dass dieses Wahlergebnis wegen innerparteilicher Entscheidungen für uns nicht wichtig sei, das kann nicht sein. Das scheinbare demokratische Problem ist kein innerparteiliches, sondern ein gesellschaftliches. Hinzu kommt, dass sicher eine Gleichbehandlung aller Minister gesichert werden muss. Das heißt, es muss eine gesetzliche Regelung zum Status von Regierungsmitgliedern geben und keinen politischen Beschuss.
Also spricht aus Ihrer Sicht nichts für eine Trennung von Amt und Mandat? Angeführt wird von Anhängern dieser Idee beispielsweise die gebotene Trennung von Legislative und Exekutive.
Ohne gesetzliche Regelung spricht für die Trennung tatsächlich nichts. Die in dieser Diskussion angeführte Trennung von Legislative und Exekutive hat eine Partei ohnehin sicherzustellen und findet durch die unterschiedliche Aufgabenwahrnahme ja auch statt. Eine wichtige Frage ist dabei aber auch, wie die Minister sich in die Arbeit der Fraktion einbringen. Das hängt sehr von den Persönlichkeiten ab, die dieses Amt bekleiden. Hinsichtlich der Verantwortung gewählter Abgeordneter vor Ort wird es hier Überlegungen geben müssen, wie ernst in einem solchen Fall das Wählervotum auch seine Berücksichtigung findet.
Keiner redet davon, aber alle denken daran: Hat die Sache auch den finanziellen Aspekt?
Richtig, das steht im Abgeordnetengesetz, dass die Minister noch ein Drittel der Abgeordnetenentschädigung erhalten. Dafür werden die Minister zumindest bei den LINKEN auch mehr in die Pflicht genommen, was die Mandatsabgabe, also Spende an
die Partei angeht. Wenn dies mehrheitlich als ungerecht empfunden wird, dann muss dieses Gesetz geändert werden. Im Übrigen, glaube ich, sind sie finanziell recht nahe an den Fraktionsvorsitzenden.
Ich erlebe eher eine Arbeitsplatzdiskussion. Einige meinen, es sei gerechter, wenn der Abgeordneten-Minister seinen Wahlkreismitarbeiter entlässt, schließlich wird ja an einer anderen Stelle ein Arbeitsplatz geschaffen. Aber genau hier ist eben das Problem, dass nicht die Partei, sondern die Wählerinnen und Wähler entschieden haben.
Liegt für Sie die Lage bei einem Direktmandat anders als bei einem Abgeordneten, der über die Liste in den Landtag eingezogen ist?
Ja, das ist die Diskussion um das Mandat erster und zweiter Klasse. Da ist auch was dran. Deshalb meine ich, muss ein Gesetz regeln, dass alle Minister gleichgestellt sind.
Interview: Wilfried Neiße