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4. April 2010

Fragen zur Speicherung von Kohlendioxid

Während einer Diskussionsveranstaltung des Vereins IZ Klima am 29. März in Frankfurt/O.

OW-Interview mit Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers zur CCS-Technologie in Brandenburg und über Erneuerbare Energien


Warum wird über die Speicherung von Kohlendioxid (CO2) geredet?
Die CO2-Emissionen müssen in den nächsten 30 Jahren um 90 Prozent zurück gehen, wenn die Erderwärmung unter 2 °C bleiben soll. Das bedeutet, dass der Jahresverbrauch an CO2-Emission pro Kopf 2 Tonnen nicht überschreiten darf. Das entspricht z.B. einem Hin- und Rückflug von Deutschland nach Nordamerika. Die CO2-Reduktion ist aber nicht allein mit der Umstellung auf Erneuerbare Energien umsetzbar. CO2 wird auch von Industrien freigesetzt. Eine Möglichkeit könnte deshalb sein, CO2 nicht in die Luft gelangen zu lassen, sondern in der Erde zu lagern.

Bundesumweltminister Röttgen will eine bundesgesetzliche Regelung zu Ab­scheidung, Transport und unterirdischer Speicherung von CO2 („CCS“) nur für Brandenburg schaffen. Was steckt dahinter?
Die Bundesregierung muss die so genannte CCS-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Brandenburg drängt darauf, dass ein bundesweites CCS-Gesetz, das im Wesentlichen für Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsanlagen erforderlich ist, spätestens bis Ende 2010 in Kraft tritt.

Aber warum will die Bundesregierung dies nur für Brandenburg regeln?
In Brandenburg existiert die einzig funktionsfähige Pilotanlage, mit der CO2 abgeschieden oder der Atmosphäre wieder entzogen und damit gespeichert werden kann. Offensichtlich will die Bundesregierung differenzieren zwischen Ländern, die schwarz-gelb regiert werden und Ländern, die „rot“ in der Regierung haben. Aber ein Bundesgesetz muss aus meiner Sicht einheitlich gelten.

Brandenburg ist also Vorreiter?
In der Technologieentwicklung ja.

Sie haben an Diskussionsveranstaltungen, auch an Gemeindevertretersitzungen teilgenommen. Welche Argumente werden Ihnen entgegengehalten?
Es geht vor allem um die Sicherheit, zum Beispiel ob Grundwasser gefährdet ist, ob Kohlendioxid wieder austreten kann. Und es geht auch um die Braunkohleverstromung in Deutschland und weltweit, weil dabei in großem Umfang CO2 frei gesetzt wird.

Können Sie die Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner verstehen?
Ja. Auf eine Reihe von Fragen kann man aber erst Antworten geben, wenn man den Untergrund für geplante Lagerstätten untersuchen kann. Zum Beispiel, wieviel CO2 überhaupt gelagert werden kann, ob es Sole verdrängt und damit Trinkwasser gefährdet, ob CO2 wieder austreten kann. Aber ich sage deutlich: Zurzeit geht es um die Erforschung der Risiken. Sind sie zu hoch, werde ich eine Genehmigung nicht erteilen.

Wie schnell können Erneuerbare Energien eine tatsächliche Alternative darstellen?
Das hängt von der gesellschaftlichen Akzeptanz der Erneuerbaren Energien ab, von ihrer Speicher- und Grundlastfähigkeit (=Mindeststromangebot).
Das Wirtschaftsministerium prüft, ob dafür nicht ein  planungsrechtlicher Vorrang für Erneuerbare Energien geschaffen werden könnte.
Das wird auch neue Diskussionen für Windkraft- oder Photovoltaikanlagen nach sich ziehen. Denn auch hier sind z.B. Abstände zu Wohnbebauungen oder Naturschutzbelange zu beachten.
Technologische Probleme bestehen auch in den begrenzten Speichermöglichkeiten, die derzeit zu Netzüberlastungen und Zwangsabschaltungen von Anlagen für Erneuerbare Energien führen. Deshalb ist ein „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ auf Bundesebene erforderlich.

Sie haben sich im Bundesrat gegen die geplante Kürzung bei der Solarförderung ausgesprochen. Was will Brandenburg?
Die Photovoltaikbranche hat sich in den vergangenen Jahren auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlassen und zu einer innovativen Wachstumsbranche in Deutschland entwickelt, die viele tausend Arbeitsplätze geschaffen hat. Mit der geplanten drastischen Absenkung der Vergütung für Solarstrom gefährdet die Bundesregierung die Branche und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel.
Die Brandenburgische Landesregierung sieht natürlich, dass mit sinkenden Preisen für Solarmodule und steigenden Renditen für die Produzenten eine weitere Absenkung der Vergütungssätze erforderlich ist. Dies muss aber in planbaren Schritten und mit Augenmaß erfolgen. Den Unternehmen, die sich auf dem Markt gegen Billiganbieter behaupten müssen, kann nur so eine faire Chance eingeräumt werden.
Brandenburg hat sich deshalb gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für eine moderatere Absenkung der Vergütung auf bis zu 10 Prozent, den Verzicht auf den Vergütungsausschluss von Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen und verlässliche Entwicklungen in der Zukunft eingesetzt.

Und das Ergebnis?
Der Bundesrat hat das von Brandenburg und anderen Ländern vorgeschlagene Anliegen mehrheitlich unterstützt. Die Bundesregierung muss unsere Vorschläge nun in das EEG aufnehmen. Inwieweit das die Koalition aus CDU und FDP nun tatsächlich umsetzt, müssen wir kritisch verfolgen.