9. Dezember 2010
Interview für die Barnimer Zeitung "Offene Worte"
Die gemeinsame Innovationsstrategie innoBB haben Brandenburg und Berlin auf dem dritten Innovationsgipfel 2010 im November vorgestellt. Was verbirgt sich dahinter?
Zusammenarbeit im Technologiebereich zwischen Berlin und Brandenburg gibt es seit längerer Zeit. Neu ist, dass beide Länder vereinbart haben, gemeinsam Institutionen länderübergreifend arbeiten zu lassen. So gibt es nun eine gemeinsame Geschäftsstelle beider Länder, Förderprogramme werden abgestimmt, politische Entscheidungen gemeinsam vorbereitet.
Eine solche Innovationsstrategie zweier Bundesländer ist in Deutschland einmalig.
Was bringt das den beiden Ländern?
Nur die gesamte Region hat geschlossene Wertschöpfungsketten für die 5 Bereiche, so genannte Cluster, auf deren Förderung wir uns geeinigt haben. Weder in Berlin noch in Brandenburg sind Forschung, Entwicklung, Technologietransfer, Produktentwicklung und Markteinführung jeweils einzeln vollständig vorhanden.
Welche Cluster sind das?
Allein die Entwicklung gemeinsamer Cluster ist ein Novum in Deutschland. Zum Cluster Gesundheitswirtschaft – vom Krankenhaus bis zum Wellnessbereich – haben wir bereits alles notwendige vereinbart: Standortfragen, Inhalte von Verordnungen, Fachkräfteentwicklung.
Für die Energietechnik – von der Kraftverkehrstechnik, über erneuerbare Energien bis zu Effizienz- und Speichertechnik – sollen im Januar alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Für die drei weiteren Cluster „Mobilität, Verkehr und Logistik“, „Informations- und Kommunikationstechnologie/Medien“ sowie Optik werden die Grundlagen vorbereitet.
Welche Förderprogramme gibt es?
Wir haben den Innovationsgutschein (Brandenburg) und Transferbonus (Berlin), die zwar anders heißen, aber nun den gleichen Inhalt haben. Ermöglicht wird eine erste Kontaktaufnahme zwischen kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen, Handwerk und freien Berufen sowie den Forschungseinrichtungen. Wenn zum Beispiel ein Bäcker ein neues Brot auf den Markt bringen will und dazu wissenschaftliche Hilfe benötigt, kann ein entsprechend genehmigtes Projekt einen Innovationsgutschein über 2.500 € oder 7.500 €, einlösbar an einer Fachhochschule oder Universität, erhalten. Bislang wurden in beiden Ländern etwa 250 Anträge eingereicht, 184 Maßnahmen wurden durch einen Zuwendungsbescheid bestätigt. Aufgrund dieser guten Resonanz werden ab Anfang 2011 einheitlich für beide Länder die Förderkonditionen vorgestellt und die Laufzeit bis Dezember 2013 verlängert.
Welche Arten von Förderung gibt es außerdem?
Die Frühphasenförderung für klein- und mittelständische Unternehmen, das ist ein Mix aus Beteiligungen und Darlehen durch das Land, um Ideen in Produkte und Dienstleistungen umsetzen zu können. Eigentlich ist das eine ureigenste Bankenaufgabe. Aber die Banken in Deutschland haben keine Tradition bei der Bewertung von Ideen. Wir haben das als „Marktlücke“ erkannt und großen Zuspruch erhalten.
Außerdem haben wir das Nachrangdarlehen „Brandenburg Mezzanine“* eingeführt. Es soll Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt ermöglichen für klein- und mittelständische Unternehmen, freie Berufe und Handwerk, wenn ihnen das Eigenkapital fehlt.
Frühphasenförderung und Nachrangdarlehen wurden von der EU benehmigt. Künftig können Berlin und Brandenburg gemeinsam von EU- und Bundesprogrammen stärker profitieren.
Zudem werden die Transferstellen an den Universitäten und Fachhochschulen weiter gefördert, mit denen wissenschaftliche Erkenntnisse in die Wirtschaft transferiert werden sollen.
*Anmerkung:
Nähere Informationen zum Nachrangdarlehen "Mezzanine" finden Sie unter www.gruendungsnetz.brandenburg.de