27. Mai 2011
Heute, am 27. Mai 2011, wird das Plenum des Bundesrates über den Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ beraten. Vielen ist es eher als „CCS-Gesetz“ ein Begriff. Als Vertreter des Landes Brandenburg werde ich unseren ablehnenden Standpunkt gegen den vorliegenden Entwurf vortragen. Gleichzeitig werde ich dafür werben, den Gesetzentwurf zu ändern und damit für die Erprobung der CCS-Technologien in Deutschland und Brandenburg anwendbar zu machen. Denn sie sind Bestandteil einer gemeinsamen Energie- und Klimaschutzpolitik, von der EU über den Bund bis zu uns in Brandenburg.
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist es zwingend erforderlich, die Treibhausgasemissionen in den Industrienationen stärker als bisher zu reduzieren. Angestrebt werden muss eine Reduktionsrate bis 2050 um 80 bis 95 %. Nach jetzigem Erkenntnisstand können derartige CO2-Reduktionen nur erreicht werden, wenn neben allen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Begrenzung der Umwandlungsverluste und zum Einsatz und Ausbau der Erneuerbaren Energieträger auch die CCS-Technologien weltweit zur Anwendung kommen. Dabei darf CCS nicht nur auf den Einsatz bei der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen beschränkt werden. Auch im industriellen Bereich ergeben sich viele Nutzungsmöglichkeiten und –interessen.
Jährlich werden ca. 550 Mrd. t CO2 aus natürlichen Quellen weltweit emittiert. Etwa 36 Mrd. t CO2 werden vom Menschen verursacht. Die Europäische Union wiederum erzeugt jährlich etwa 3 Mrd. t CO2. Auf Deutschland entfallen davon gegenwärtig etwa 800 Mio. t, davon größenordnungsmäßig etwa 50 % im Rahmen der Energieerzeugung. Diese Emissionswerte gilt es drastisch zu reduzieren. Eine Möglichkeit hierzu sind die CCS-Technologien. Bis 2030 sollen 15 % der in der EU erforderlichen Reduktionsmengen durch sie reduziert werden. Dieses Potential gilt es zu erschließen und zu nutzen, um Zeit zu gewinnen, bis die vollständige Versorgung unserer Erde mit Energie aus Erneuerbaren Energiequellen gesichert werden kann.
Die Beratung des CCS-Gesetzentwurfes im Bundesrat findet ohne die notwendige Basis statt. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt, ohne wirksame Energiestrategie der Bundesregierung, zeugt nicht von der notwendigen Ernsthaftigkeit und wird wenig Vertrauen stiften. Daher verhindert auch eine Länderausstiegsklausel im CCS-Gesetz die Wahrnahme gemeinsamer Verantwortung aller Bundesländer für die notwendige Minderung des CO2-Ausstoßes im Sinne des Klimaschutzes. Sie muss deshalb aus dem Gesetzentwurf heraus. Darüber hinaus müssen Regelungen zur Sicherheit der Bevölkerung schnellstmöglich mit den Ländern abgestimmt und erlassen werden. Schließlich brauchen wir mehr Forschung zur Vermeidung und zur stofflichen Verwertung von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilization- Kohlendioxid-Abscheidung und Nutzung). Dies bedeutet beispielsweise die Umwandlung von CO2 in Methan oder Methanol. Eine dauerhafte Speicherung von CO2 (CCS) würde damit überflüssig.
Gleichzeitig mache ich auch deutlich: Wir werden in Brandenburg nicht bei CCS stehen bleiben, sondern unseren erfolgreichen und mehrfach ausgezeichneten Weg fortsetzen. Das bedeutet, Erneuerbare Energien vorrangig auszubauen, Energie stärker einzusparen und effizienter einzusetzen, die Stromnetze bedarfsgerecht auszubauen sowie unsere Bemühungen zur Speicherung von Energie fortzusetzen. Für eine Akzeptanz dieses Weges werben wir. Zum Nutzen von uns allen.
(Aus "Linke in Regierungen")