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22. November 2010

Konnexität macht Vergabegesetz rechtssicher

Zum maßgeblich vom Wirtschaftsministerium unter Ralf Christoffers erarbeiteten geplanten Vergabegesetz für Brandenburg erklären die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Kaiser, und der wirtschaftspolitische Sprecher Thomas Domres:

Die Linksfraktion begrüßt, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Vergabegesetz jetzt zügig ins parlamentarische Verfahren gehen soll.
Damit schafft die Koalition die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentliche Aufträge nur dann vergeben werden können, wenn die Zahlung von Mindestlöhnen vorausgesetzt ist bzw. eine über dem Mindestlohn liegende Tarifbindung.

Gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und um die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken. Brandenburg soll kein Billiglohnland sein. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den ganzen Tag arbeiten, davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das geplante Vergabegesetz ist ein erster Schritt dahin.

Für die Linksfraktion ist das Vergabegesetz ein wichtiges Instrument gegen das Ausufern des Niedriglohnbereichs, in dem inzwischen jeder fünfte Arbeitnehmer beschäftigt ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Kommunen in den Geltungsbereich aufzunehmen. Die dafür fixierten Standards entsprechen den verschiedenen unabhängigen Gutachten. Danach ist die Beachtung der Konnexität eine für die Rechtssicherheit des Gesetzes herzustellende Notwendigkeit. Die dafür notwendigen Mittel müssen aus dem Gesamthaushalt fließen.

Da Mehrkosten und Entlastungen für die Kommunen aufgrund der Datenlage nicht eindeutig bezifferbar, also genaue Berechnung nicht möglich sind, wird nach bestem Wissen und Kenntnisstand ein Kostenausgleich vorgenommen. Dieser macht eine Evaluation, die die Auskömmlichkeit darstellt, nach spätestens zwei Jahren erforderlich.
Wirksamstes Mittel gegen Lohndumping ist und bleibt für DIE LINKE die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns.

Anmerkung:

Unter "Konnexität" versteht man in diesem Kontext den Zusammenhang zwischen Landesgesetzen und ihre Auswirkungen auf die Kommunen. Im konkreten Fall erfordert die Umsetzung des Gesetzes Mehraufwendungen z. B. für die Kontrolle durch die Kommunen, die vom Land erstattet werden sollen.