6. Mai 2011
Auf der 34. Sitzung des Brandenburger Landtages am 13. April wurde der Entwurf des vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Gesetzes zur Vergabe öffentlicher Aufträge in erster Lesung beraten. Mit diesem Gesetz hat die Landesregierung ein politisches Versprechen eingelöst. Erstmalig wird u. a. eine Lohnuntergrenze festgelegt, die Unternehmen gewährleisten müssen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Diese Lohnuntergrenze wird regelmäßig überprüft und entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst.
Ralf Christoffers hat in seiner Rede dazu vor dem Landtag deutlich gemacht, in welchem Spannungsbogen sich dieser Gesetzesentwurf bewegt. Die Rede des Ministers wurde vom rbb aufgezeichnet und steht im Internet als Videoclip zur Verfügung.