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21. Juli 2011

EU-Mittel bringen Brandenburg voran – Fakten, Zahlen, Daten

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und des sozialen Zusammenhalts – das sind die obersten Ziele der EU-Förderung in Brandenburg. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Förderung von Wirtschaft, Forschung und Infrastruktur, eine gezielte Arbeitsmarktpolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums. Hierfür werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt. Insgesamt sind diese drei Fonds in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 mit mehr als drei Milliarden Euro ausgestattet.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE):
In der aktuellen Förderperiode 2007–2013 stehen Brandenburg rund 1,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Davon wurde bereits etwa eine Milliarde Euro für ca. 3.500 Projekte zugesagt. Diese Mittel, von denen nahezu 550 Millionen Euro ausgezahlt wurden, sind eine wichtige Säule zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs.

Rund 44 Prozent der EFRE-Mittel stehen in dieser Förderperiode für die Unternehmensförderung in all ihren Facetten bereit (660 Millionen Euro). Weitere Schwerpunkte des Mitteleinsatzes bilden der Ausbau einer leistungsstarken Wissenschafts- und Forschungslandschaft sowie die Verbesserung der Infrastruktur – von Straßen und Schienenverbindungen bis hin zu Güterverkehrszentren.

Verwaltet wird der EFRE im Wirtschafts- und Europaministerium.

Jährlich werden etwa 1.000 Projekte mit EFRE-Mitteln kofinanziert. Insgesamt folgt der Einsatz der EFRE-Mittel der Landesförderstrategie „Stärken stärken“. Das bedeutet: Unterstützung von Standorten mit großem wirtschaftlichen bzw. wissenschaftlichen Potenzial sowie der Wirtschaftszweige mit großen Entwicklungschancen.

Europäischer Sozialfonds (ESF):
In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält Brandenburg rund 620 Millionen Euro aus dem ESF. Davon wurden bis Ende 2010 – aufgestockt mit nationalen Mitteln – insgesamt 280 Millionen Euro für 4.800 verschiedene Projekte verwendet. Mehr als 280.000 Menschen in Brandenburg haben davon profitiert.
Der ESF, der im Arbeitsministerium verwaltet wird, ist ein wichtiges Finanzierungsmittel für die Arbeits- und Sozialpolitik. Das Geld wird für arbeitspolitische Maßnahmen vor allem in den Bereichen Berufseinstieg, Aus- und Weiterbildung, Wiedereinstieg in Beschäftigung, Existenzgründung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwendet.
Ein Schwerpunkt im Arbeitspolitischen Programm des Landes Brandenburg ist die Existenzgründung. Seit 2001 gibt es in sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städte regionale Lotsendienste, die vor allem erwerbslosen Gründerinnen und Gründern bei der Existenzgründung mit Rat und Tat unterstützen. Bis heute haben die Lotsendienste 11.500 Menschen erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet. Jedes Jahr unterstützt das Arbeitsministerium in Brandenburg Gründungen mit 7,6 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):
Der ELER, der im Landwirtschaftsministerium verwaltet wird, ist mit Abstand das tragende Fundament für die Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung in Brandenburg. Er ist der einzige EU-Fonds, der bereits seit 2007 mit Berlin verknüpft wird. Bis 2013 stehen beiden Bundesländern insgesamt 1,14 Milliarden Euro aus diesem Fördertopf zu Verfügung.
Der ELER soll Investitionen auf dem Lande unterstützen, vor allem in der Landwirtschaft. Er ist dazu gedacht, das Ortsbild, die Infrastruktur sowie Natur und Umwelt zu verbessern. Er dient dazu, in benachteiligten Regionen auf demografische Entwicklungen zu reagieren. Der ELER bietet Hilfe bei der Bewahrung des ländlichen Erbes. Er unterstützt Bildungsinitiativen und Bürgernetzwerke.

Kohäsionspolitik 2007 – 2013 (EU-Strukturfondsförderung)
Die Kohäsionspolitik und die aus ihr finanzierten Förderprogramme in den europäischen Regionen machen Europa für die Bürger erlebbar. Sie hat ihre gesetzliche Grundlage in den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union. Hier werden die folgenden Ziele der Kohäsionspolitik definiert:

a) Ziel Konvergenz  (in Anlehnung an eine frühere Einteilung auch Ziel 1 genannt)

Im Konvergenzziel wird die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur gefördert – nicht zuletzt, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist die höchste Förderkategorie, unterstützt werden die Regionen mit dem stärksten Entwicklungsrückstand.  Definitionsgemäß sind dies alle Regionen mit einem durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung von weniger als 75 % des gemeinsamen durchschnittlichen BIP pro Kopf aller Mitgliedsstaaten der EU (zum Zeitpunkt der Verordnung waren dies 25 Staaten, kurz die EU-25). Beide Brandenburger Fördergebiete (Nord-Ost / Süd-West) fallen darunter.

Brandenburg Süd-West ist allerdings keine originäre Konvergenzregion, sondern eine sogenannte „phasing out Region“. Dies besagt, dass Brandenburg Süd-West wie einige andere Regionen zwar die Grenze von 75 % des durchschnittlichen BIP pro Kopf überschritten hatte, jedoch auf EU-Ebene Übergangsregelungen vorgesehen wurden, um zu verhindern, dass die Förderung in den betroffenen Regionen abrupt abbricht. Hinzu kam im Jahre 2006, dass der Unionsdurchschnitt des BIP/Kopf durch den Beitritt der strukturschwachen neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 gesunken war. Bezogen auf die alte EU mit nur 15 EU-Mitgliedsstaaten (EU-15) vor der Erweiterung im Jahr 2004 lag BB-SW aber weiter unter der 75%-Grenze. Das Übersteigen der Grenze von 75 % des durchschnittlichen BIP bezogen auf die erweiterte EU mit 25 Mitgliedern stellte daher nicht eine wirkliche Wohlstandssteigerung, sondern nur einen statistischen Effekt dar. Diese vom sogenannten Statistischen Effekt betroffenen Regionen werden daher in der laufenden Förderperiode noch aus dem Konvergenz-Ziel gefördert, erhalten aber „nur“ eine degressive Übergangsförderung.

b) Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung  (kurz RWB oder Ziel 2 genannt)

Alle Regionen die nicht unter das Konvergenzziel fallen, werden dem Ziel RWB zugeordnet. In diesen Regionen sind die Fördermittel pro Kopf der Bevölkerung gegenüber den Konvergenzregionen wesentlich geringer und sowohl die Fördermöglichkeiten wie auch die mögliche Höhe einer EU-Förderung im Verhältnis zu den gesamten förderfähigen Projektkosten sind eingeschränkt bzw. geringer.

c)  Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (kurz ETZ, Ziel 3 oder INTERREG IV genannt)

Dieses Ziel ist die Fortführung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG der vorhergehenden Förderperioden und wird vom EFRE finanziert. Es strebt die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Regionen an und hat in der Förderperiode 2007 – 2013 drei Ausrichtungen: Grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A), Transnationale Zusammenarbeit (B) und Interregionale Zusammenarbeit (C). 

Grenzübergreifende Kooperationsprojekte im Rahmen von INTERREG IV A bilden im Land Brandenburg den Schwerpunkt bei der Ziel 3 - Förderung. Die konkret auf die Bedarfe in der deutsch-polnischen Grenzregion ausgerichteten Zielstellungen wurden in den beiden Operationellen Programmen (OP) mit Brandenburger Beteiligung, dem OP Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007-2013 sowie dem OP Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg - Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013 definiert:

-  Verbesserung der Infrastruktur und der Umweltsituation,
-  Ausbau der grenzübergreifenden Wirtschaftsverflechtungen,
-  Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft,
-  Weiterentwicklung der Humanressourcen.
Das EU-Mittel-Budget für das OP Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007-2013 beträgt insgesamt 125 Mio. EUR EFRE-Mittel. Davon entfallen 74 Mio. EUR auf die brandenburgische Seite. Bislang wurde durch den deutsch-polnischen Begleitausschuss in diesem Programm für 63 Projekte eine Förderung genehmigt. An allen Projekten sind Partner aus Brandenburg beteiligt. Damit konnten insgesamt über 92 Mio. EUR EFRE-Mittel, davon fast 50 Mio. EUR für Brandenburg, für diese Projekte bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Verwaltung dieses Programms obliegt der polnischen Seite. Im Land Brandenburg ist das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die zuständige Koordinierungsbehörde.

Auf das OP Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg - Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013 entfallen 133 Mio. EUR EFRE-Mittel, davon rund 34 Mio. EUR auf das Land Brandenburg. Bislang wurde für 66 Projekte insgesamt, davon für 28 Projekte mit Brandenburger Beteiligung, eine Förderung durch den deutsch-polnischen Begleitausschuss genehmigt. Die Verantwortung für die Verwaltung dieses Programms obliegt dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Auch für dieses Programm ist in Brandenburg das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die zuständige Koordinierungsbehörde.

Neben INTERREG IV A nimmt das Land Brandenburg auch an den INTERREG IV B – Programmen in den transnationalen Regionen Mitteleuroparaum („Central Europe“) und Ostseeraum („Baltic Sea Region“) teil.

Darüber hinaus beteiligt sich das Land Brandenburg an der interregionalen, d.h. europaweiten Zusammenarbeit (INTERREG IV C).

Brandenburg ist „Europäische Unternehmerregion 2011“
Brandenburg setzt seine EU-Mittel gut und effizient ein. Der zielgerichtete Einsatz der Mittel und die damit erreichte Entwicklung hat Brandenburg die Auszeichnung als „Europäische Unternehmerregion 2011“ eingebracht. Der Titel „European Entrepreneurial Region - Europäische Unternehmerregion“ (EER) ist dem Land vom Ausschuss der Regionen verliehen worden. Kriterien waren Qualität, Nachhaltigkeit und die Erfolgsaussichten einer politischen Vision für mehr Unternehmergeist sowie die ökologische Modernisierung der mittelständischen Wirtschaft. Darüber hinaus überzeugte die Jury der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, das enge Zusammenwirken von Wirtschaft und Wissenschaft sowie Perspektiven und Entwicklung der Medien- und Kreativwirtschaft.

Das in Brüssel vorgelegte EER-Konzept wurde zu einer Strategie weiterentwickelt. Diese hat die Landesregierung im Dezember 2010 zum Auftakt des EER-Jahres 2011 beschlossen. Kern der „Strategie für die Stärkung von Innovation und Kreativität im Mittelstand“ ist eine noch zielgerichtetere Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkte der Strategie, die maßgeblich mit Mitteln aus den EU-Fonds umgesetzt wird, sind beispielsweise die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Mittelstandes durch neue Finanzierungsinstrumente, Innovationsförderung, ökologische Modernisierung des Landes, die Internationalisierung von KMU sowie die Stärkung von Unternehmertum und Gründungsmotivation sowie das Thema Fachkräftesicherung.

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten